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Wohngeld für Studenten

Informationen über den Antrag und Voraussetzungen zum Wohngeld für Studenten

Studenten erhalten in der Regel kein Wohngeld, da dies durch den Anspruch auf BAföG bereits abgegolten ist.

Wenn allerdings generell kein Anspruch auf BaföG besteht ist eine Antrag auf Wohngeld sinnvoll. Sofern der Antrag bewilligt wird, gilt er für 12 Monate ab dem 1. des Monats in dem es beantragt wurde.

 

Kein Anspruch auf BaföG und damit Anspruch auf Wohngeld besteht zum Beispiel, wenn

  • keine dem BAföG unterliegende förderungswürdige Ausbildung vorliegt
  • bei Ausländern die Voraussetzungen für die Ausbildungsförderung nicht erfüllt werden
  • die Altersgrenze für die Ausbildungsförderung überschritten wurde
  • der Zeitraum der Förderung durch das BAföG abgelaufen ist
  • der Abbruch einer Ausbildung oder ein Fachrichtungswechsel ohne wichtigen Grund geschehen ist
  • eine weiterführende Ausbildung nicht durch das BAföG abgedeckt wird
  • wenn keine weitere Förderung dem Grunde nach gegeben ist

 

Studenten, die Bafög bekommen und ihre Miete dennoch nicht aufbringen können dürfen aber Mietbeihilfe beantragen. Informationen dazu bekommt ihr beim zuständigen Sozialamt.

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