Unterhalt für Studenten während des Studiums
Unterhalt Studenten
Studenten können Unterhalt beanspruchen, solange sie die Regelstudienzeit nicht wesentlich überschreiten. Auch ein zwischenzeitlicher Studienplatzwechsel ist in vielen Fällen bis zum dritten Semester möglich, wenn sich herausstellt, dass die erste Studienwahl falsch war. Der Regelbedarf liegt aktuell bei 640 Euro. Diese beinhalten zum Beispiel 270 Euro für die Warmmiete eines Zimmers oder einer kleinen Wohnung. Die Unterhaltsansprüche haben Vorrang gegenüber BAFöG Ansprüchen und sind zuerst geltend zu machen.
Wen du aus einem Nebenjob selbst Einkommen hast oder bereits Kindergeld bekommst, dann verringert sich der Betrag, den dir deine Eltern als Unterhalt zahlen müssen.













