Unterhalt für Auszubildende
Unterhalt Auszubildende
Nach dem BGB hat jedes Kind den Anspruch auf eine Ausbildung. Um diese finanzieren zu können, werden die Eltern im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.
Das Ausbildungsgehalt des Auszubildenden wird auf den Unterhalt angerechnet, allerdings zuerst um einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf von 90 Euro gekürzt. Dies sind zum Beispiel Fachbücher und Berufskleidung.
Wenn deine Eltern finanziell nicht dazu in der Lage sind dir Unterhalt zu leisten, dann gibt es natürlich die Möglichkeit BAföG zu beantragen.













