Bundesfreiwilligendienst
Mit der Abschaffung der Wehrpflicht entfiel zum 1. Juli 2011 auch der Zivildienst. Neben dem bereits bestehenden Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ), führte die Regierung daher den Bundesfreiwilligen-dienst ein, der vor allem die Zivildienststellen auffing.
Darüber hinaus ist es möglich, sich in Sport, Integration, Kultur oder Bildung freiwillig zu engagieren. Der Dienst steht dabei sowohl Frauen als auch Männern jeden Alters offen, die ihre Pflichtschuljahre hinter sich haben.
Der Einsatz als Bundesfreiwilliger soll zwischen sechs und 18 Monaten dauern, maximal kann die Dienstzeit auf 24 Monate verlängert werden.
Die Freiwilligendienste sollen künftig mit 350 Millionen Euro im Jahr gefördert werden. Das entspricht dem zusammengelegten Betrag aus der bisherigen Förderung von Zivildienst und Jugendfreiwilligendiensten. Sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland besteht eine einheitliche Obergrenze von 330 € für das zu zahlende Taschengeld. Die Höhe des Betrages wird nach wie vor, individuell mit den Trägern der Freiwilligendienste vereinbart.
Weitere Informationen und eine Stellensuche für Bundesfreiwilligendienste findest du unter: www.bundesfreiwilligendienst.de
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend














