Studiengebühren in Sachsen
Welche Studiengebühren werden in Sachsen erhoben?
In Sachsen fallen die so genannten Zweitstudiumsgebühren in Höhe von 300 bis 450 Euro an. Wer also bereits einen Hochschulabschluss erreicht hat und einen weiteren Studiengang studieren möchte muss Gebühren entrichten.
Wenn du aber zum Beispiel einen Bachelor-Abschluss gemacht hast und nun einen Master oben drauf setzen möchtest, dann gilt dies nicht als Zweitstudium.
Es werden außerdem Prüfungsgebühren zwischen 25 und 100 Euro erhoben.
Ministerpräsident Tillich, der gerade neu gewählt wurde, ist schon mehrmals zitiert worden, dass es mit ihm keine allgemeinen Studiengebühren geben werde. Es sieht also so aus, dass in naher Zukunft keine Studiengebühren in Sachsen eingeführt werden.













