Studiengebühren in Rheinland-Pfalz
Welche Studiengebühren werden in Rheinland-Pfalz erhoben?
In Rheinland-Pfalz gibt es die Regelung nach dem Studienkontomodell. Dieses bedeutet für den Studenten einen Beitrag von 650€ pro Semester, wenn die Regelstudienzeit um das 1,75- fache überschritten wird. Für Zweitstudien gilt ebenfalls der Beitrag von 650€ pro Semester.
Ein Beispiel zum Studienkonto:
Studiert man zum Beispiel BWL, dann beträgt die Regelstudienzeit fast immer 8 Semester.
Nach dem Studienkontomodell zahlt man dann für diesen Studiengang also ab dem 14. Semester Studiengebühren: 8 Semester x 1,75 = 14.
Wenn man den Studiengang wechselt bekommt man ein neues Studienkonto und es wird von vorne gerechnet. Wer ein Kind hat oder Mitglied in einem Hochschulorgan ist, bekommt einen Bonus auf seinem Studienkonto. Solange man also zügig studiert, muss man in Rheinland-Pfalz mit keinen Studiengebühren rechnen.













