Studiengebühren Mecklenburg-Vorpommern
Welche Studiengebühren werden in Mecklenburg-Vorpommern erhoben?
In Mecklenburg-Vorpommern wurde im Landeshochschulgesetz verankert, dass keine Studiengebühren erhoben werden. Dies gilt für Studienbeginner ebenso wie für Zweit- oder Langzeitstudien.
Der Semesterbeitrag in Höhe von 50 Euro wurde bereits beschlossen, aber nicht in allen Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt.
Da Mecklenburg-Vorpommern als strukturschwaches Bundesland gilt und sich nicht leisten kann, Studienanwärter zu vergraulen, wird es wohl auch in Zukunft vorerst keine Studiengebühren in Mecklenburg-Vorpommern geben.













