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Studiengebühren Mecklenburg-Vorpommern

Welche Studiengebühren werden in Mecklenburg-Vorpommern erhoben?

In Mecklenburg-Vorpommern wurde im Landeshochschulgesetz verankert, dass keine Studiengebühren erhoben werden. Dies gilt für Studienbeginner ebenso wie für Zweit- oder Langzeitstudien.

Der Semesterbeitrag in Höhe von 50 Euro wurde bereits beschlossen, aber nicht in allen Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt.

Da Mecklenburg-Vorpommern als strukturschwaches Bundesland gilt und sich nicht leisten kann, Studienanwärter zu vergraulen, wird es wohl auch in Zukunft vorerst keine Studiengebühren in Mecklenburg-Vorpommern geben.

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