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Krankenversicherungen für Auszubildende

Was du bei Krankenversicherungen für Auszubildende beachten solltest

 

Auszubildende gelten ab Ausbildungsbeginn als sozialversicherungspflichtig. Das heißt, dass der Arbeitgeber aus dem Brutto des Auszubildenden Beiträge an die verschiedenen Kassen abführt. Hierzu zählen auch die Beiträge zu der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Aufnahme in die private Krankenversicherung ist in der Regel nicht möglich, da die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht erreicht wird (Stand 2009: JAEG 48.600 Euro). Solltest du ein Ausbildungsgehalt von weniger als 325 Euro bekommen zahlt der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung allein, in allen anderen Fällen teilen sich Arbeitgeber und Auszubildender die Beiträge zu annähernd gleichen Teilen; annähernd bedeutet für den Auszubildenden, dass dieser seit 07.2005 die Beiträge zu Krankengeld und Zahnersatz selber tragen muss. Dieser so genannte “Sonderanteil” beträgt aktuell 0,9% des Bruttoverdienstes.

 

Für alle, die zum Thema Versicherung mehr wissen wollen, führt die Stiftung Warentest regelmäßig Kontrollen durch und veröffentlicht diese. Auch die Verbraucherzentrale kann Informationen zur Versicherung geben.

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