Kindergeld während des Zivil- und Wehrdienstes
Informationen zur Besonderheit Kindergeld während Wehr- oder Wehrersatzdienst
In der Zeit in der du deinen Wehr- oder Wehrersatzdienst leistest, stehen dir generell keine Leistungen der Familienkasse zu. Allerdings verlängert sich die mögliche Zeit des Leistungsbezuges über das 25 Lebensjahr hinaus um die Dauer des geleisteten Dienstes.













