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Kindergeld während des Zivil- und Wehrdienstes

Informationen zur Besonderheit Kindergeld während Wehr- oder Wehrersatzdienst

In der Zeit in der du deinen Wehr- oder Wehrersatzdienst leistest, stehen dir generell keine Leistungen der Familienkasse zu. Allerdings verlängert sich die mögliche Zeit des Leistungsbezuges über das 25 Lebensjahr hinaus um die Dauer des geleisteten Dienstes.

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