Kindergeld im Studium
Aktuelle Informationen zum Bezug von Kindergeld im Studium
Das Kindergeld steht jedem Studenten zu, der das 25. Labensjahr noch nicht vollendet hat. Wenn du Zivil- oder Wehrdienst geleistet hast, verlängert sich die Zeit deines Kindergeldanspruches. Duhast übrigena auch Anspruch auf Kindergeld, wenn du komplett oder teilweise im Ausland studierst.
Die Höhe des Kindergeldes gestaltet sich wie folgt:
- Das erste und zweite Kinde bekommen 164 Euro im Monat
- Das dritte Kind bekommt 170 Euro
- Jedes weitere Kind bekommt 195 Euro im Monat
Beantragen könnt ihr das Kindergeld bei der für euch zuständigen Familienkasse. In der Regel werdet ihr mit euerem 18. Geburtstag einen Folgeantrag für das Kindergeld bekommen, sofern ihr euch in einer Ausbildung oder im Studium befindet. Von da an sollt ihr jährlich eine Immatrikulationsbescheinigung und eure Einkommensbescheinigungen an das Amt schicken.
In der Regel beantragen eure Eltern das Kindergeld. Kommen diese ihrer Unterhaltspflicht nicht nach, dann könnt ihr auch beantragen, dass ihr das Kindergeld direkt bekommt.
Wichtig ist allerdings, dass die Einkommensgrenze von aktuell 7680 Euro pro Jahr nicht überschritten wird. Bafög zählt zu 50 Prozent als Einkommen.
In diesem Fall besteht kein Anspruch und zu viel gezahltes Kindergeld muss sofort an die Familienkasse zurück erstattet werden.
Das Kindergeld bekommt ihr bis zu dem Monat ausgezahlt, in dem ihr eure Abschlussergebnisse des Studiums erhaltet.













