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Kindergeld während der Ausbildung

Aktuelle Informationen zum Bezug von Kindergeld während der Ausbildung

Das Kindergeld steht jedem Auszubildenden zu, der das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Wichtig ist allerdings, dass die Einkommensgrenze von aktuell 7680 Euro pro Jahr nicht überschritten wird. Dazu gehören zum Beispiel die Zuschüsse nach dem BaföG oder auch der Waisenrente. In diesem Fall besteht kein Anspruch und zu viel gezahltes Kindergeld muss sofort an die Familienkasse zurück erstattet werden. Du musst also einmal jährlich bei der Familienkasse angeben, wie hoch deine Einkünfte sind, damit du weiterhin das Kindergeld bekommst.Zu deinen Einkünften gehören übrigens auch Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Wer also in der Ausbildung über die Einkommensgrenze kommt, hat keinen Anspruch mehr auf das Kindergeld. 

 

Die Höhe des Kindergeldes gestaltet sich wie folgt:

  • Das erste und zweite Kinde bekommen 164 Euro im Monat
  • Das dritte Kind bekommt 170 Euro
  • Jedes weitere Kind bekommt 195 Euro im Monat

 

Beantragen könnt ihr das Kindergeld bei der für euch zuständigen Familienkasse. In der Regel werdet ihr mit euerem 18. Geburtstag einen Folgeantrag für das Kindergeld bekommen, sofern ihr euch in einer Ausbildung oder im Studium befindet. Von da an sollt ihr jährlich eine Immatrikulationsbescheinigung und eure Einkommensbescheinigungen an das Amt schicken.

 

In der Regel beantragen eure Eltern das Kindergeld. Kommen diese ihrer Unterhaltspflicht nicht nach, dann könnt ihr auch beantragen, dass ihr das Kindergeld direkt bekommt.

 

 

Das Kindergeld bekommt ihr bis zu dem Monat ausgezahlt, in dem ihr eure Abschlussergebnisse der Ausbildung erhaltet.

 

 

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