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Berufsunfähigkeitsversicherungen für Auszubildende

Was du bei Berufsunfähigkeitsversicherungen für Auszubildende beachten solltest

 

Im Berufsleben wird annähernd jeder vierte aus gesundheitlichen Gründen berufsunfähig. Solltest du weniger als fünf Jahre in die gestzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, erhältst du häufig keine Leistung vom Staat. Solltest du diese so genannte “allgemeine Wartezeit” erfüllen und auf Grund eines Arbeitsunfalles berufsunfähig werden, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung maximal die volle Erwerbsminderungsrente. Diese leistet rund 32 % Deines zuletzt erzielten Bruttoeinkommens. Sie wird allerdings nur gezahlt, wenn Du weniger als drei Studen pro Tag arbeiten kannst. Wenn Du drei bis sechs Stunden am Tag eine beliebige Arbeit absolvieren kannst, steht Dir die halbe Erwerbsminderungsrente zu. Kannst Du mehr als sechs Stunden arbeiten, bekommst Du keine Rente.

 

Für alle, die zum Thema Versicherung mehr wissen wollen, führt die Stiftung Warentest regelmäßig Kontrollen durch und veröffentlicht diese. Auch die Verbraucherzentrale kann Informationen zur Versicherung geben.

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