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Auslandsbafög

Natürlich ist ein Studium im Ausland immer mit Kosten verbunden. Darum ist man bei einem Auslandsstudium besonders auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Hier hat sich in den letzten Jahren sehr viel zu Gunsten des Studenten verändert. Nachdem sich eine Studentin bis zum obersten Gerichthof vorgeklagt hat, wurde ihr zu Guter letzt Recht gegeben, dass es nicht gestattet ist, Studenten die ins Ausland gehen das BAföG zu verweigern.

 

Neue Regelung Auslandsbafög

Am 1. Oktober 2010 wurden die BAföG-Bedarfssätze um 2 Prozent angehoben. Der maximale BAföG-Höchstsatz steigt damit von 648 auf 670 Euro pro Monat. Die Freibeträge Ausbildungsfreibetrag für Eltern steigen um 3 Prozent auf 1.605 Euro. Die Grenze des berücksichtigungsfreien Dazuverdienens liegt bei 400 Euro pro Monat.

 

Die wichtigsten Änderungen zum Auslandsbafög für dich noch einmal in der Übersicht:

 

  • Wenn du ein Studium in den Niederlanden in deutscher oder englischer Sprache beginnst und Auslands-BAföG beantragen möchtest, ist es nicht mehr notwendig, Niederländisch-Sprachkenntnisse nachzuweisen.
  • Mietkostenzuschläge werden ohne besondere Nachweise berücksichtigt.
  • Die Altersgrenze wird für Masterstudenten von 30 auf 35 Jahre angehoben.
  • Der BAföG-Bedarfsatz wird um 2% angehoben. Damit steigt der maximale BAföG-Höchstsatz von 648 Euro auf 670 Euro pro Monat.
  • Die Freibeträge für Eltern werden um 3% angehoben. 
  • Die Belohnung für leistungsstarke Studenten wird abgeschafft.

 

Tipp zum Auslandsbafög:

Das Auslands- BAföG sollte mindestens sechs Monate vor Studienbeginn beantragt werden, da die Bearbeitung in der Regel länger dauert als bei der Inlandsförderung.

Für die einzelnen Länder sind verschiedene Ämter zuständig. Informiere dich also rechtzeitig, an welches Amt du deinen BAföG- Antrag schicken musst.

 


Hier findest du weitere Informationen zum AuslandsBAföG.

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